Immobilienrecht und Behörden

Die Abteilung Immobilienrecht und Behörden von Thuis Partners advocaten steht wie ein Fels in der Brandung! Das sehr erfahrene Team unterstützt seine immobilienbezogenen Mandanten auf hohem Qualitätsniveau. Bei Thuis Partners können Sie sich zu allen Aspekten des Immobilienrechts beraten lassen. Sie können auf einen gut durchdachten und pragmatischen Ansatz sowohl im öffentlichen Recht als auch im Privatrecht zählen. Zu unserem Mandantenkreis gehören renommierte Architekten, große Projektentwickler, namhafte Bauunternehmen sowie verschiedene (mittel)große Wohnungsbaugesellschaften und Städte/Landkreise. Wir leisten gerne einen Beitrag zur Schaffung solider oder herausfordernder Projekte. Dabei sind unserer Ansicht nach Risiko- und Konfliktmanagement immer von größter Bedeutung.

 

Beratung

Unsere Anwälte des Fachbereiches Immobilienrecht und Behörden möchten immer genau wissen, was Sie aktuell beschäftigt, was Sie vorhaben und was Ihre Motive sind. Wir sind fest davon überzeugt, dass man den Mandanten und seine Branche kennen und die Sprache des Mandanten verstehen und sprechen muss. Nur dann können wir Ihre Interessen optimal vertreten. Dank dieses Wissens können wir Sie bei der Schaffung von (Bau-)Projekten, bei der Bewertung und / oder Bearbeitung von Architektur-, Werk-, Kauf- und Pachtverträgen sowie bei der Einschätzung und – wenn nötig – dem vertraglichen Ausschluss von unkontrollierbaren Risiken und / oder Verbindlichkeiten vollständig unterstützen. Wir wissen, dass diverse Modelle und Vorlagen im Internet zu finden sind. Aber wir glauben nicht an ‚copy-paste‘; Wir stehen für „maßgeschneiderte Beratung“. Schließlich ist kein Mandant, Projekt oder Risiko gleich.

 

Verfahren

Auch wenn alle Risiken analysiert und / oder vertraglich abgesichert sind, kann ein baubedingter Streit entstehen. Ein Rechtsstreit bedeutet jedoch nicht zwingend auch ein Gerichtsverfahren. Streitigkeiten können auf verschiedene Arten gelöst werden: in Gesprächen mit einander, durch Vermittlung, durch eine Schlichtung usw. Erst wenn sich herausstellt, dass die Probleme unüberbrückbar sind und der Streit nicht auf andere Weise gelöst werden kann, empfehlen wir, ein Verfahren zu führen. Ist ein solches Verfahren unvermeidbar, konzentrieren wir uns voll und ganz auf das für Sie optimale Ergebnis. Wir haben umfangreiche Erfahrung in der Durchführung von Bauverfahren, sowohl bei den Gerichten als auch beim Schiedsgericht für Bauwesen („nl: Raad van Arbitrage voor de Bouw“). Auch in öffentlich-rechtlichen Verfahren kennen wir für Sie den richtigen Weg, bis hin zum obersten zuständigen Gericht. Ihre Angelegenheit ist bei uns in sicheren Händen.

 

Themen

Zum Fachbereich Immobilienrecht gehören folgende Themen:

  • Vergaberecht
  • Architektenrecht, DNR 2011 und Verbindlichkeiten
  • Flächennutzungspläne und Planungsschäden
  • Einspruchs- und Beschwerdeverfahren
  • Baurecht, UAV 2012, UAV gc 2015, AVV
  • Mietrecht für Wohn- und Geschäftsräume
  • Immobilienverträge
  • Staatshaftungsansprüche
  • Verfahren beim Schiedsgericht für Bauwesen
  • Projektentwicklung
  • Öffentlich-private Partnerschaft
  • Subventionen
  • Genehmigungen und Durchsetzung

Mit unserem Newsletter Immobilienrecht informieren wir Sie aktiv über interessante Entwicklungen und aktuelle Nachrichten.

Jedes Jahr organisieren wir ein Immobilienseminar. Auf Anfrage bieten wir Inhouse-Kurse zum Beispiel zu Änderungen in der DNR und der UAV.

Für alle Ihre Fragen im Bereich Immobilien kontaktieren Sie bitte unseren Fachbereich Immobilienrecht.