Thuis Partners advocaten legt großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Mandanten. Unsere Kanzlei wird sich sehr bemühen, Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten. Es kann jedoch vorkommen, dass Sie mit einem bestimmten Aspekt unserer Dienstleistung unzufrieden sind. Im Folgenden lesen Sie, was Sie tun können.
Wenn Sie mit dem Abschluss oder der Ausführung einer Vereinbarung für juristische Dienstleistungen, der Qualität unserer Dienstleistungen oder der Höhe unserer Kostennote unzufrieden sind, bitten wir Sie, Ihre Einwände zuerst an Ihren eigenen Anwalt zu richten. Sie können sich aber auch an die Beschwerdebeauftragte unserer Kanzlei, Herr mr. N.P.F.E. van der Peet, wenden.
Unsere Kanzlei bearbeitet eine Beschwerde gemäß dem unten beschriebenen Beschwerderegelung.
Beschwerderegelung Thuis Partners advocaten
Artikel 1 Definitionen
In dieser Beschwerderegelung gelten folgende Definitionen:
- Beschwerde: jede schriftliche Äußerung der Unzufriedenheit von oder im Namen des Mandanten gegenüber dem Anwalt oder den Personen, die unter seiner Verantwortung arbeiten, über den Abschluss oder die Ausführung einer Vereinbarung für juristische Dienstleistungen, die Qualität der Dienstleistung oder die Höhe der Kostennote, die nicht unter den Begriff der Beschwerde gemäß Absatz 4 des Advocatenwet fällt;
- Beschwerdeführer: der Mandant oder sein Vertreter, der eine Beschwerde bekannt gibt;
- Beschwerdebeauftragter: der Anwalt, der für die Bearbeitung der Beschwerde zuständig ist;
Artikel 2 Anwendungsbereich
- Diese Beschwerderegelung gilt für jede Vereinbarung juristische Dienstleistung zwischen Thuis Partners und dem Mandanten.
- Jeder Anwalt von Thuis Partner ist für die Bearbeitung von Beschwerden gemäß dieser Beschwerderegelung zuständig.
Artikel 3 Ziele
Diese Beschwerderegelung hat zum Ziel:
- die Einführung eines Verfahrens zur konstruktiven Bearbeitung von Beschwerden von Mandanten innerhalb einer angemessenen Frist;
- Einführung eines Verfahrens zur Ermittlung der Beschwerdeursachen von Mandanten;
- Aufrechterhaltung und Verbesserung bestehender Beziehungen durch eine gute Bearbeitung von Beschwerden;
- Mitarbeiter in der Mandantenorientierter Antwort auf Beschwerden zu schulen;
- Verbesserung der Qualität der Dienstleistungen mit Hilfe von Beschwerdenbearbeitung und -analyse.
Artikel 4 Informationen zu Beginn der Dienstleistung
- Diese Beschwerderegelung wurde veröffentlicht. Vor dem Abschluss des Dienstleistungsvertrags informiert der Anwalt den Mandanten, dass das Unternehmen eine Beschwerderegelung verwendet und dass diese für die Dienstleistungserbringung gilt.
- Thuis Partners hat in dem Vertrag juristische Dienstleistungen über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgenommen, bei welcher unabhängigen Partei oder Stelle eine nach der Bearbeitung noch nicht gelöste Beschwerde einreicht werden kann um eine verbindliche Entscheidung herbeizuführen und hat dies in der Auftragsbestätigung mitgeteilt.
- Beschwerden im Sinne von Artikel 1 dieser Beschwerderegelung, die nach der Bearbeitung nicht gelöst werden, werden der Schiedskommission für die Anwaltschaft (nl: Geschillencommissie Advocatuur) vorgelegt, die eine schiedsgerichtliche Entscheidung trifft oder auf Antrag eines Verbrauchers eine verbindliche Stellungnahme abgibt.
Artikel 5 Interne Beschwerderegelung
- Wenn sich ein Mandant mit einer Beschwerde an die Kanzlei wendet, wird die Beschwerde an mr. N.P.F.E. van der Peet, die als Beschwerdebeauftragte fungiert, weitergeleitet.
- Der Beschwerdebeauftragte informiert die Person, über die die Beschwerde eingereicht wurde, und gibt dem Beschwerdeführer und der Person, gegen die die Beschwerde eingereicht wurde, die Gelegenheit, die Beschwerde zu erläutern.
- Die Person, über die die Beschwerde eingereicht wurde, versucht zusammen mit dem Mandanten eine Lösung zu finden, mit oder ohne Einschaltung des Beschwerdebeauftragten.
- Der Beschwerdebeauftragte bearbeitet die Beschwerde innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Beschwerde oder teilt dem Beschwerdeführer mit, dass er von dieser Frist abweicht, unter Angabe der Gründe und unter Angabe der neuen Frist , innerhalb welcher eine Entscheidung über die Beschwerde getroffen wird.
- Der Beschwerdebeauftragte teilt dem Beschwerdeführer und der Person, über die die Beschwerde eingereicht wird, schriftlich die Meinung über die Begründetheit der Beschwerde mit oder ohne Empfehlungen mit.
- Wenn die Beschwerde zufriedenstellend bearbeitet wurde, unterzeichnen der Beschwerdeführer, der Beschwerdebeauftragte und die Person, die Gegenstand der Beschwerde ist, die Stellungnahme zur Begründetheit der Beschwerde.
Artikel 6 Vertraulichkeit und kostenlose Bearbeitung von Beschwerden
- Der Beschwerdebeauftragte und die Person, gegen die die Beschwerde gerichtet ist, wahren bei der Bearbeitung der Beschwerde Vertraulichkeit.
- Der Beschwerdeführer muss keine Entschädigung für die Kosten der Bearbeitung der Beschwerde zahlen.
Artikel 7 Verantwortlichkeiten
- Der Beschwerdebeauftragte ist für die rechtzeitige Bearbeitung der Beschwerde verantwortlich.
- Die Person, gegen die sich die Beschwerde richtet, informiert den Beschwerdebeauftragten über eventuellen Kontakt und eine mögliche Lösung.
- Der Beschwerdebeauftragte informiert den Beschwerdeführer über die Bearbeitung der Beschwerde.
- Der Beschwerdebeauftragte führt die Beschwerdeakte..
Artikel 8 Beschwerdeanmeldung
- Der Beschwerdebeauftragte registriert die Beschwerde mit dem entsprechenden Beschwerdegrund.
- Eine Beschwerde kann in mehrere Themen unterteilt werden.
- Der Beschwerdebeauftragte erstattet regelmäßig Bericht über die Behandlung der Beschwerden und gibt Empfehlungen ab, um neue Beschwerden zu verhindern und die Verfahren zu verbessern.
- Mindestens einmal jährlich werden die Berichte und Empfehlungen in der Kanzlei diskutiert und zur Entscheidung vorgelegt.