Beschwerdeverfahren

Thuis Partners

Thuis Partners legt großen Wert auf die Zufriedenheit der Mandanten. Unsere Kanzlei wird alles daran setzen, Sie bestmöglich zu betreuen. Dennoch kann es vorkommen, dass Sie mit einem bestimmten Aspekt unserer Dienstleistung unzufrieden sind. Im Folgenden erfahren Sie, was Sie in einem solchen Fall tun können.

Haben Sie ein Problem mit unserer Kanzlei?

Sollten Sie mit dem Zustandekommen oder der Ausführung eines Mandatsvertrages, der Qualität unserer Dienstleistung oder der Höhe der Rechnung unzufrieden sein, bitten wir Sie, Ihre Einwände zunächst Ihrem zuständigen Anwalt mitzuteilen. Zusätzlich können Sie sich an die Beschwerdebeauftragten unserer Kanzlei wenden: Herrn Rechtsanwalt mr. N.P.F.E. van der Peet oder Herrn Rechtsanwalt mr. D.E.A.F. Aertssen , der als stellvertretender Beschwerdebeauftragter fungiert. Sie können auch unser Kontaktformular nutzen.

Thuis Partners behandelt Beschwerden gemäß der nachstehenden internen Beschwerdeordnung.

Artikel 1 Begriffsbestimmungen

In dieser internen Beschwerdeordnung wird verstanden unter:

  • Beschwerde: Jede schriftliche Äußerung von Unzufriedenheit eines Mandanten oder dessen Vertreter bzw. eines Dritten mit berechtigtem Interesse gegenüber dem Anwalt oder den unter seiner Verantwortung tätigen Personen bezüglich des Zustandekommens und der Ausführung eines Mandatsvertrages, der Qualität der Dienstleistung, der Höhe der Rechnung, der Durchführung oder des Angebots privater außergerichtlicher Inkassotätigkeiten im Sinne des Gesetzes zur Qualität der Inkassodienstleistungen (Wki), sofern es sich nicht um eine Beschwerde im Sinne von Abschnitt 4 des Anwaltsgesetzes handelt.
  • Beschwerdeführer: Der Mandant, dessen Vertreter oder eine dritte Person mit berechtigtem Interesse, die eine Beschwerde einreicht.
  • Beschwerdebeauftragter: Der Anwalt, der mit der Bearbeitung der Beschwerde betraut ist.

 

Artikel 2 Anwendungsbereich

Diese interne Beschwerdeordnung gilt für jeden Mandatsvertrag zwischen Thuis Partners und dem Mandanten. Beschwerden von Schuldnern gegenüber Thuis Partners und/oder den bei Thuis Partners tätigen Anwälten als Anbieter oder Durchführer privater außergerichtlicher Inkassotätigkeiten im Sinne des Wki fallen ebenfalls unter diese Beschwerdeordnung. Jeder Anwalt von Thuis Partners sorgt für die Bearbeitung von Beschwerden gemäß dieser Beschwerdeordnung.

 

Artikel 3 Ziele

Diese Beschwerdeordnung verfolgt folgende Ziele:

  • Festlegung eines Verfahrens zur konstruktiven Bearbeitung von Beschwerden innerhalb eines angemessenen Zeitraums
  • Feststellung der Ursachen von Beschwerden
  • Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung sowie Erhalt und Verbesserung bestehender Mandantenbeziehungen durch eine gute Beschwerdebehandlung
  • Schulung der Mitarbeitenden im mandantenorientierten Umgang mit Beschwerden
  • Verbesserung der Dienstleistungsqualität durch Beschwerdebehandlung und -analyse

 

Artikel 4 Information zu Beginn der Dienstleistung

Diese Beschwerdeordnung ist öffentlich zugänglich. Der Anwalt weist den Mandanten bei Vertragsschluss darauf hin, dass die Kanzlei eine interne Beschwerdeordnung anwendet, die auf die Dienstleistung anwendbar ist. Thuis Partners hat im Mandatsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt, bei welcher unabhängigen Stelle eine Beschwerde, die nach interner Bearbeitung nicht gelöst wurde, zur verbindlichen Entscheidung eingereicht werden kann, und weist im Auftragsbestätigungsschreiben darauf hin. Bei Durchführung oder Angebot privater außergerichtlicher Inkassotätigkeiten im Sinne des Wki informiert der Anwalt den Schuldner schriftlich über die Entstehung der Forderung, die interne Beschwerdeordnung

und die unabhängige Stelle, bei der Beschwerden nach erfolgloser Bearbeitung zur verbindlichen Entscheidung eingereicht werden können. Beschwerden im Sinne von Artikel 1, die intern nicht gelöst werden, werden der Schlichtungsstelle Anwaltschaft vorgelegt, die durch Schiedsspruch oder, auf Antrag eines Verbrauchers, durch verbindliche Beratung entscheidet.

 

Artikel 5 Internes Beschwerdeverfahren

Erhält die Kanzlei eine Beschwerde, wird diese an Herrn Rechtsanwalt N.P.F.E. van der Peet als Beschwerdebeauftragten oder Herrn Rechtsanwalt D.E.A.F. Aertssen als stellvertretenden Beschwerdebeauftragten weitergeleitet. Der Beschwerdebeauftragte informiert die beschuldigte Person über die Beschwerde und gibt sowohl Beschwerdeführer als auch Beschuldigtem Gelegenheit zur Stellungnahme. Die beschuldigte Person versucht gemeinsam mit dem Beschwerdeführer, ggf. unter Mitwirkung des Beschwerdebeauftragten, eine Lösung zu finden. Der Beschwerdebeauftragte entscheidet innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Beschwerde oder informiert den Beschwerdeführer bei Abweichung dieser Frist unter Angabe eines verbindlichen Termins für die Entscheidung. Der Beschwerdebeauftragte teilt Beschwerdeführer und Beschuldigtem schriftlich das Ergebnis und ggf. Empfehlungen mit. Ist die Beschwerde zufriedenstellend gelöst, unterschreiben Beschwerdeführer, Beschwerdebeauftragter und Beschuldigter die Entscheidung.

 

Artikel 6 Vertraulichkeit und kostenfreie Beschwerdebehandlung

Der Beschwerdebeauftragte und die beschuldigte Person wahren bei der Bearbeitung der Beschwerde Vertraulichkeit. Für den Beschwerdeführer entstehen keine Kosten durch die Bearbeitung der Beschwerde.

Artikel 7 Zuständigkeiten

Der Beschwerdebeauftragte ist für die fristgerechte Bearbeitung der Beschwerde verantwortlich. Die beschuldigte Person informiert den Beschwerdebeauftragten über Kontakte und mögliche Lösungen. Der Beschwerdebeauftragte informiert den Beschwerdeführer über den Verlauf der Bearbeitung. Der Beschwerdebeauftragte führt die Beschwerdedokumentation.

 

Artikel 8 Beschwerderegistrierung

Der Beschwerdebeauftragte erfasst die Beschwerde samt Beschwerdegegenstand. Eine Beschwerde kann mehrere Themen betreffen. Der Beschwerdebeauftragte berichtet regelmäßig über die Bearbeitung der Beschwerden und gibt Empfehlungen zur Vermeidung neuer Beschwerden sowie zur Verbesserung von Abläufen. Mindestens einmal jährlich werden die Berichte und Empfehlungen in der Kanzlei besprochen und zur Entscheidung vorgelegt.