Fachgebiet | Berufshaftung & Berufsaufsicht.

Zu Hause in Berufs¬haftung & Berufs¬aufsicht.

Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler. Das bedeutet jedoch nicht, dass Berufspflichtverletzungen akzeptabel sind. Von einem Anwalt dürfen Sie erwarten, dass er über die aktuellste Gesetzgebung informiert ist, und von einem Berater, dass er Sie auf Risiken hinweist. Berufsträger wie Anwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und andere Angehörige freier Berufe tragen bei der Ausübung ihres Berufs verschiedene persönliche Risiken. Eine Übersicht:

Ein Einblick in unsere Schwerpunktbereiche innerhalb dieses Fachgebiets:

Der Mandant eines Berufs¬träger kann diesen für angebliche Schäden haftbar machen, die aus dem Handeln oder Unterlassen des Berufs¬trägers resultieren. Die Erwartungen des Mandanten hinsichtlich der erteilten Beratung oder geleisteten Unterstützung sind nicht oder nicht vollständig erfüllt worden. Die Ursachen hierfür sind oft komplex. Sind die Erwartungen des Mandanten berechtigt? Hat der Mandant den Berufs¬träger mit den richtigen Informationen versorgt? Hat der Berufs¬träger seine Sorgfaltspflichten erfüllt? Oder hat er „einfach“ einen Fehler gemacht?

Diese und viele weitere Fragen müssen beantwortet werden, um zu beurteilen, ob eine Beschwerde des Kunden gerechtfertigt ist. Anschließend stellt sich die Frage, ob der Kunde tatsächlich einen Schaden erlitten hat und wie hoch dieser Schaden ist. Auch das ist keine einfache Frage. Die meisten Berufs¬träger sind gegen diese berufsbedingten Risiken mit einer Berufshaftpflichtversicherung abgesichert. Um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden, ist es wichtig, dass der Berufs¬träger gemäß den Versicherungsbedingungen handelt.

Professionals unterliegen einem (teilweise gesetzlich geregelten) berufsrechtlichen Disziplinarrecht. Sowohl eine Aufsichtsbehörde als auch ein Mandant können gegen einen Berufsträger eine Disziplinarklage erheben. Für jede Berufsgruppe gilt ein eigenes Prüfungs¬schema. Darüber hinaus verfügen die Disziplinargerichte der jeweiligen Berufsgruppen über eine eigene Rechtsprechung, anhand derer sie das professionelle Verhalten des Berufsträgers bewerten.

Häufig wird ein berufsrechtliches Disziplinarverfahren als Grundlage für eine Haftungsklage genutzt. Dies muss berücksichtigt werden. Auch die Überschneidung von berufsrechtlichen Verfahren mit Verfahren im (verwaltungs-)strafrecht ist bei der Verteidigung zu beachten. Der Disziplinargerichtshof kann Maßnahmen verhängen, die von einer Verwarnung bis hin zu einer (vorübergehenden oder dauerhaften) Streichung aus dem Berufsregister oder einer Amtsenthebung reichen.

Wenn Sie als Berufs¬ausübender mit einem berufsrechtlichen Disziplinarverfahren konfrontiert werden, ist dies in der Regel emotional belastend. Schließlich wird Ihr berufliches Verhalten von der Berufs¬gruppe geprüft. Es ist daher von großer Bedeutung, dass solche Verfahren fachkundig und mit der nötigen Distanz angegangen werden.

Das Verwaltungsrecht bietet die Möglichkeit, in einem berufsrechtlichen Disziplinarverfahren oder bei Berufshaftungsfällen Dritte wie Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Notare eigenständig mit Bußgeldern zu belegen. Diese Bußgelder können erheblich sein, wobei die Berufshaftpflichtversicherung nicht immer Deckung bietet. Fachkundige rechtliche Unterstützung kann in solchen Fällen viel Ärger verhindern.

Berufsträger laufen Gefahr, in ein strafrechtliches Ermittlungs- oder Strafverfahren verwickelt zu werden – sei es durch eigenes Handeln oder durch die Beteiligung an Aktivitäten ihrer Mandanten. Häufig handelt es sich dabei um Urkundenfälschung (§ 225 Strafgesetzbuch). Auch in diesen Fällen kann frühzeitige rechtliche Beratung erheblichen Schaden verhindern.

Ein Fehler wird erst dann zum Irrtum, wenn man sich weigert, ihn zu korrigieren.

- Orlando Aloysius Battista, kanadisch-amerikanischer Chemiker und Autor

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