Claire Nijssen
Advocaat
Jeder, der mit einem Schaden konfrontiert wird, möchte wissen, ob die Versicherungsgesellschaft die Schadensersatzleistung übernimmt. Ob es sich nun um einen Unfall mit einem anderen Fahrzeugführer handelt oder um einen Lieferanten, der eine mangelhafte Leistung erbracht hat. Wenn der Schaden nicht versichert ist, stellt sich die Frage, wer gegebenenfalls für den Schaden haftbar gemacht werden kann. Das Versicherungsrecht und das Haftungsrecht sind daher eng miteinander verbunden. Ein Anwalt für Haftungsrecht ist in der Regel auch im Versicherungsrecht gut bewandert.
Das Durchforsten der Versicherungspolice und der Versicherungsbedingungen ist für einen juristischen Laien nahezu unmöglich. Selbst für einen erfahrenen Rechtsanwalt im Versicherungsrecht ist dies eine anspruchsvolle Aufgabe. Dennoch ist es sinnvoll, im Schadensfall prüfen zu lassen, ob der Schaden durch die Versicherung gedeckt ist und ob die Voraussetzungen des Versicherungsrechts erfüllt sind. Ist dies der Fall, kann Ihr Anwalt die Versicherungsgesellschaft unverzüglich darauf hinweisen, dass der Schaden zu ersetzen ist – auch wenn der Versicherer den Schaden zunächst abgelehnt hat. Selbstverständlich gibt es auch Situationen, in denen die Ablehnung durch den Versicherer berechtigt ist. In solchen Fällen muss geprüft werden, ob eventuell eine andere Partei haftbar gemacht werden kann.
Es gibt verschiedene Haftungsformen. So haften Eltern gesetzlich für Schäden, die ihre minderjährigen Kinder verursachen, wenn diese „das Urteilsvermögen“ noch nicht erreicht haben. Der Besitzer eines Tieres haftet für Schäden, die durch das Tier verursacht wurden, es sei denn, die Haftung würde entfallen, wenn er das Verhalten des Tieres unter Kontrolle gehabt hätte. Der Eigentümer eines Gebäudes (z. B. eines Hauses) trägt grundsätzlich eine Gefährdungshaftung (außer in bestimmten Ausnahmen) für Schäden, die durch Mängel an der Immobilie verursacht werden. Wer vorsätzlich Sachen eines anderen beschädigt, ist schuldhaft haftbar für den verursachten Schaden.
In Verträgen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen wird häufig eine (teilweise) Haftungsausschlussklausel vereinbart. Dies nennt man Exoneration. Wer eine solche Klausel in einem Vertrag ungeprüft akzeptiert, kann im Schadensfall (teilweise) leer ausgehen. Die Partei, die die Exoneration vereinbart hat, ist dann nicht verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, oder nur in begrenztem Umfang. Bei wichtigen Verträgen ist es ratsam, dass ein Anwalt für Haftungsrecht prüft, ob die Haftung vertraglich nicht unangemessen eingeschränkt wird.
'If there's one thing that's certain in business, it's uncertainty.'