Fachgebiet | Familierecht

Zu Hause im Familienrecht.

Die rechtliche Abwicklung einer Scheidung, einer eingetragenen Partnerschaft oder des Endes einer Lebensgemeinschaft ist ein wesentlicher Bestandteil des Familienrechts. Menschen, die kurz davorstehen, ihre Ehe oder Beziehung zu beenden, stehen vor weitreichenden Entscheidungen – sowohl finanzieller als auch emotionaler Art. Eine schwierige Kombination, die den Scheidungsprozess leicht aus dem Gleichgewicht bringen kann.
Fachkundige Begleitung bei einer Trennung oder Scheidung kann langwierige und kostspielige Verfahren vermeiden. Dies kann sowohl in Form von Mediation als auch in einem Kooperationsmodell erfolgen. Dabei haben die Parteien jeweils ihre eigene anwaltliche Vertretung, vereinbaren jedoch, die Grundsätze und Spielregeln der Mediation zu beachten. Das Ergebnis: eine schnellere Lösung mit mehr Mitspracherechten für die Beteiligten und geringerer emotionaler Belastung.

Ein Auszug unserer Tätigkeitsschwerpunkte in diesem Fachgebiet

Besteht ein Anspruch auf Wechselmodell? Was muss im Elternplan geregelt werden? Auf welche Zuschüsse kann ich als alleinerziehender Elternteil Anspruch erheben? Müssen bei einer Zugewinngemeinschaft alle Vermögenswerte 50/50 aufgeteilt werden oder gibt es auch Ausnahmen? Bei einer Trennung stellen sich viele Fragen. Wir unterstützen Sie gerne mit umfassenden Informationen und individueller Beratung zu diesen und vielen weiteren Themen.

Zum Glück erkennen die meisten Menschen die Notwendigkeit, das Gespräch zu suchen, um einen Rosenkrieg oder ein langwieriges Verteilungsverfahren zu vermeiden. Der Abschluss einer Scheidungsvereinbarung oder einer Vergleichsvereinbarung ist jedoch nicht immer möglich. Manchmal muss das Gericht Entscheidungen treffen. Dann sind Sie bei Thuis Partners (TP) in guten Händen.

Wenn Sie (oder Ihr Partner/Ihre Partnerin) Unternehmer sind und sich scheiden lassen, stellen sich spezifische Fragestellungen. Etwa zur Höhe des Einkommens, zur Aufteilung des Unternehmenswertes sowie zur Übertragung und/oder Abfindung von Geschäftsanteilen. Wir betrachten auch die Verflechtung zwischen Ihrem Geschäfts- und Privatvermögen, die Risiken der Inanspruchnahme durch geschäftliche Gläubiger auf Ihr Privatvermögen sowie die Einflussmöglichkeiten in der Unternehmung. In solchen Fällen arbeiten die Fachbereiche Familienrecht und Gesellschaftsrecht von TP eng miteinander zusammen.

• Sorge- und Umgangsrecht
• Kindes- und Ehegattenunterhalt
• Abwicklung von Eheverträgen
• Vermögensaufteilung bei Zugewinngemeinschaft (altes und neues Recht)
• Ausgleichsansprüche
• Rechtsstellung formell oder informell Zusammenlebender
• Rentenansprüche
• Betreuung, Pflegschaft und Vormundschaft

„Die Hälfte aller Ehen endet in der Scheidung – und dann gibt es noch die wirklich unglücklichen.“

- Joan Rivers, amerikanische Komikerin, Fernsehpersönlichkeit und Schauspielerin (1933–2014)

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