Zuhause im Bereich des geistigen Eigentums.
Geistiges Eigentum umfasst Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht, Markenrecht und Handelsnamenrecht. Unsere Spezialisten unterstützen Sie bei der Sicherung und Vermarktung Ihrer geistigen Eigentumsrechte, falls gegen Ihre Rechte verstoßen wird oder wenn Ihnen vorgeworfen wird, gegen die Rechte eines anderen zu verstoßen. Wir beraten Sie auch bei der Übertragung von geistigen Eigentumsrechten oder bei der Erteilung oder dem Erhalt von Lizenzen.
Ein Auszug aus unseren Schwerpunktbereichen innerhalb dieses Fachgebiets.
Urheberrecht
Wenn Sie ein Werk geschaffen haben – zum Beispiel ein Buch, ein Gemälde oder ein Foto – das die urheberrechtlichen Kriterien erfüllt, entsteht das Urheberrecht automatisch kraft Gesetzes. Juristische Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Urheberrecht betreffen häufig die Frage, ob überhaupt ein urheberrechtlich geschütztes Werk vorliegt oder ob eine Verletzung dieses Rechts vorliegt. Auch Fragen zur Kommerzialisierung von Urheberrechten, etwa durch Übertragung oder Lizenzvergabe, werden uns regelmäßig gestellt. Bei all diesen Themen stehen Ihnen die Spezialisten von Thuis Partners zur Seite.
Recht am eigenen Bild (Porträtrecht)
Werden Sie mit der unrechtmäßigen Verwendung Ihres Porträts konfrontiert? Oder wirft man Ihnen vor, das Porträt einer anderen Person unrechtmäßig verwendet zu haben? Auch in solchen Fällen stehen wir Ihnen gerne mit rechtlichem Rat und Tat zur Seite.
Markenrecht
Markenrechte bestimmen in zunehmendem Maße die Identität und damit auch den Wert eines Unternehmens. Ein guter Markenschutz ist daher von entscheidender Bedeutung.
Markenschutz für einen Namen oder ein Logo entsteht durch Registrierung. Dabei können Sie zwischen einem Schutz in den Benelux-Ländern, in der Europäischen Union oder einem weltweiten Schutz wählen. Wir verfügen über umfassende Erfahrung mit solchen Registrierungen und arbeiten mit dem weltweiten IPG-Netzwerk zur Verwertung und zum Schutz von Marken zusammen.
Für welche Produkte oder Dienstleistungen?
Bei der Beantragung einer Markenregistrierung ist es wichtig, im Voraus genau festzulegen, für welche Produkte und/oder Dienstleistungen Sie den Namen oder das Logo verwenden möchten. Der Schutz gilt nämlich grundsätzlich nur für die mit dem Namen oder Logo verbundenen Produkte und/oder Dienstleistungen.
Handelsnamenrecht
Sie können Ihr Unternehmen unter einem oder mehreren Handelsnamen führen. Das Handelsnamenrecht entsteht automatisch durch die tatsächliche Nutzung des Namens im wirtschaftlichen Verkehr zur Führung des Unternehmens. Eine Eintragung Ihres Handelsnamens ins Handelsregister wird empfohlen, ist jedoch keine Voraussetzung für das Entstehen des Handelsnamenrechts. Wir unterstützen Sie gerne, wenn jemand gegen Ihre Handelsnamenrechte verstößt – oder wenn Ihnen eine solche Verletzung vorgeworfen wird.
Übertragung und Lizenzvertrag
Bei der Übertragung oder dem Abschluss eines Lizenzvertrags im Bereich des geistigen Eigentums ist es von großer Bedeutung, alle Vereinbarungen schriftlich festzuhalten. Bei einer Übertragung muss genau definiert werden, welches geistige Eigentumsrecht übertragen wird. Bei einer Lizenzvereinbarung sollte klar geregelt sein, in welchem Gebiet und unter welchen Bedingungen die Lizenz genutzt werden darf – um spätere Unklarheiten oder Streitigkeiten zu vermeiden. ` Wir beraten Sie hierzu gerne und übernehmen auch die Erstellung des Lizenzvertrags für Sie.
„Geistiges Eigentum hat die Haltbarkeit einer Banane.“