Dimitry Aertssen
Partner | Mediator
Eine Beteiligung des öffentlichen Sektors ist staatliches Eigentum in Form von Anteilen an privaten Unternehmen. Gemeinden, gemeinsame Regelungen (GR), Provinzen und andere öffentliche Stellen sind häufig an solchen Beteiligungen beteiligt, die auch als verbundene Parteien bezeichnet werden. Denken Sie zum Beispiel an Fußballstadien, Freizeitparks, Flughäfen, Werkstätten für Menschen mit Behinderung oder Müllverwertungsbetriebe. Beteiligungen des öffentlichen Sektors unterliegen speziellen Anforderungen hinsichtlich der Gestaltung der Governance, der Informationsbereitstellung gegenüber den Anteilseignern und der Haftungsrisiken.
Thuis Partners (TP) verfügt über umfangreiche Expertise in diesem speziellen Bereich. Wir haben bereits zahlreiche öffentliche Beteiligungen bei der Gestaltung ihrer Governance unterstützt und Behörden bei der Verwaltung und Abwicklung von öffentlichen Beteiligungen begleitet. Oft sind wir der vertrauenswürdige Berater, wenn eine öffentliche Beteiligung in eine Krisensituation gerät, zum Beispiel aufgrund einer drohenden Insolvenz oder eines medienwirksamen Vorfalls. Als eine der wenigen Kanzleien in Limburg sind wir in dem speziellen Rechtsgebiet der öffentlichen Beteiligungen vollständig zu Hause.
Bei der Gründung oder dem Erwerb einer öffentlichen Beteiligung muss die Governance sehr sorgfältig durchdacht werden. Soll ein Aufsichtsrat eingesetzt werden oder nicht? Soll dieser mit Stadträten, Beamten oder eher mit unabhängigen Personen besetzt werden? Oder eine Mischung aus beiden? Die Gestaltung der Governance kann Auswirkungen auf die Informationspflichten haben. Dies kann sich wiederum auf das Verhältnis zwischen dem Kollegium von Bürgermeister und Beigeordneten (B & W) und dem Gemeinderat auswirken.
Die richtige Struktur
Auch der Entscheidungsprozess muss gut organisiert sein. Häufig ist die Gemeinde Aktionär. Es ist wichtig, dass die Stimmabgabe auf die Anteile rechtlich korrekt erfolgt. Welche Rolle spielen dabei das Kollegium von B & W und/oder der Gemeinderat? Die gewählte Struktur muss zudem in der Satzung, der Geschäftsordnung des Vorstands und den Aktionärsvereinbarungen verankert werden.
Viele öffentliche Beteiligungen entstehen, weil die öffentliche Körperschaft bestimmte Aktivitäten verselbstständigen möchte, zum Beispiel ein Schwimmbad oder eine Bibliothek. Eine solche Verselbstständigung bringt zahlreiche rechtliche Fragestellungen mit sich. Dazu gehören etwa arbeitsrechtliche Fragen oder Finanzierungen. Oft besteht zudem der Wunsch, diese verselbstständigten Aktivitäten „auf Distanz“ zu stellen, was zu neuen Fragen der Governance und der Haftung führt.
Wenn eine öffentliche Beteiligung in Schwierigkeiten gerät, wird oft die Regierung als „Retter“ angesehen. Eine Regierung ist dazu meist bereit, sofern sichergestellt ist, dass die Unterstützung einmalig erfolgt. Spezialisten von Thuis Partners führen regelmäßig Due-Diligence-Prüfungen durch, um zu prüfen, ob die Unterstützung tatsächlich nur einmalig sein wird.
Nicht selten wird eine öffentliche Beteiligung ganz oder teilweise verkauft. Thuis Partners (TP) begleitet Sie dabei im gesamten Verkaufsprozess. Manchmal droht eine öffentliche Beteiligung insolvent zu werden. Ein wichtiger Fokus liegt dabei auf dem Risiko der (Insolvenz-)Haftung der öffentlichen Stelle.
.Talent wins games, but teamwork and intelligence win championships.'