Fachgebiet | Fördermittel

Zuhause im Fördermittelrecht.

Das Fördermittelrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet – sowohl für diejenigen, die Fördermittel vergeben, als auch für diejenigen, die diese beantragen. Dabei spielen komplexe Fragestellungen und zahlreiche unterschiedliche Regelungen eine Rolle. Nicht nur das Allgemeine Verwaltungsrecht, sondern auch verschiedene Förderregelungen, Verordnungen und spezifische Förderpolitiken sind relevant. Häufig geht es um erhebliche finanzielle Interessen, die sich etwa in Haushaltsplänen und Förderhöchstgrenzen widerspiegeln. Und wie verhält es sich mit den Regeln zu staatlicher Beihilfe und der Problematik knapper Rechte?
In diesem komplexen Rechtsgebiet ist die Unterstützung durch einen erfahrenen Anwalt von unschätzbarem Wert. Unsere Fördermittel-Spezialisten können Sie bei Einwänden, der Verteidigung oder im Verwaltungsgerichtsverfahren vertreten. Um Verfahren zu vermeiden, beraten wir Sie gern zu Regelungen und Verordnungen, erstellen Förderanträge oder Ausführungsvereinbarungen und begleiten die Entscheidung über Fördermittel.

Ein Einblick in unsere Schwerpunktbereiche innerhalb dieses Fachgebiets:

Da das Fördermittelrecht sehr komplex ist, ist es sowohl für den Fördermittelgeber als auch für den Fördermittelnehmer wichtig, Klarheit zu schaffen. Eine gute Förderverordnung oder Förderregelung mit einem Förderhöchstbetrag bildet dabei die Grundlage. Auch ohne eine Verordnung oder Regelung kann die Behörde Fördermittel vergeben, nämlich in Form einer einmaligen (inkidental) Förderung.

Viele Förderungen enden früher oder später – sei es nach kurzer Zeit oder nach einer langjährigen Förderbeziehung. Zudem kann die bewilligte Fördersumme niedriger festgesetzt werden als ursprünglich gewährt. In solchen Fällen sieht sich der Förderempfänger mit Rückforderungen konfrontiert.

Eine Ablehnung eines Förderantrags, die Rückforderung einer (teilweise) erhaltenen Förderung oder die Beendigung einer langjährigen Förderbeziehung – es gibt viele Gründe, warum eine Partei mit einem Förderbescheid nicht einverstanden sein kann. In solchen Fällen kann Widerspruch eingelegt und Klage erhoben werden.

Der (teilweise oder vollständige) Widerruf einer bedeutenden Förderung kann für den Förderempfänger weitreichende Folgen haben und die Fortführung des Unternehmens ernsthaft gefährden. Dies wirft häufig juristische Fragestellungen in den Bereichen Governance, Reorganisation, Geschäftsführerhaftung, Liquidation der juristischen Person und Insolvenz auf. Die Spezialisten von Thuis Partners (TP) verfügen über umfangreiche Erfahrung mit einem integrierten Vorgehen bei der Anfechtung von Fördermittelentscheidungen, der finanziellen Neuausrichtung („ting naar de nering zetten“) sowie bei präventiven Maßnahmen zur Vorbereitung auf Worst-Case-Szenarien.

'Show me the money.'

- Jerry Maguire (1996)

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