Fachgebiet | Gesundheitsrecht

Zuhause im Gesundheitsrecht.

Als Gesundheitsdienstleister oder medizinischer Fachmann haben Sie mit dem Gesundheitsrecht zu tun: Rechtsvorschriften, die sich auf die Gesundheitsversorgung beziehen. Diese Vorschriften sind komplex und für Fachkräfte im Gesundheitswesen oft unübersichtlich. Benötigen Sie – als Gesundheitsunternehmer, Einrichtung oder Berufsangehöriger – juristische Expertise zu einem gesundheitsrechtlichen Thema? Dann können Sie sich auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer Rechtsanwälte für Gesundheitsrecht verlassen.

Ein Auszug aus unseren Tätigkeitsschwerpunkten in diesem Fachgebiet

Das medizinische Berufsgeheimnis wirft in der Praxis regelmäßig Fragen auf – sowohl bei Gesundheitsdienstleistern als auch bei behandelnden Fachkräften.
– Wie geht man mit einem besorgten Familienangehörigen um, der sich nach dem Zustand eines Patienten erkundigt?
– Wie sollte ein Gesundheitsdienstleister auf Fragen der Polizei und/oder Justiz zu einem (ehemaligen) Patienten reagieren?
– Was ist zu tun, wenn ein Hinterbliebener Einsicht in die Patientenakte verlangt?
Da solche Fragen in berufs- oder strafrechtliche Verfahren münden können, ist rechtlicher Beistand im Gesundheitsrecht unerlässlich. Ein erfahrener Rechtsanwalt mit fundierten Kenntnissen im Medizinrecht kann dabei helfen, (juristische) Komplikationen zu vermeiden.

Das Berufsrecht im Gesundheitswesen ist eine Rechtsform, mit der jährlich tausende von Gesundheitsdienstleistern konfrontiert werden. Das Berufsgericht prüft, ob ein im BIG-Register eingetragener Gesundheitsdienstleister, wie zum Beispiel ein Arzt, mit der erforderlichen Sorgfalt und Fachkompetenz gehandelt hat. Gesundheitsdienstleister empfinden ein Berufsverfahren oft als belastend und manchmal sogar als eine vorab verhängte Bestrafung. Die Unterstützung durch einen erfahrenen Anwalt im Gesundheitsrecht macht den Gang vor das Berufsgericht erträglicher und ist oft sogar unverzichtbar.

Gesundheitsdienstleister sind auch nur Menschen. Auch im Gesundheitswesen kommt es vor, dass jemand nicht korrekt funktioniert. Manchmal sind die Konsequenzen für Sie als Gesundheitseinrichtung gravierend: Personenschäden, medizinische Haftung, (berufsrechtliche) Beschwerden und manchmal sogar Medienaufmerksamkeit. Wie gehen Sie mit einem disfunktionalen Gesundheitsdienstleister um, bevor es zu spät ist? Ein spezialisierter Anwalt im Gesundheitsrecht kann Sie hierbei unterstützen.

Aggression und Gewalt im Gesundheitswesen nehmen immer mehr zu. Dennoch haben Gesundheitsdienstleister oft Angst, Anzeige zu erstatten. Sie wissen nicht, wie der Prozess abläuft, befürchten, ihr ärztliches Berufsgeheimnis zu verletzen oder haben Angst, dass der Täter an ihre persönlichen Daten gelangt. Im Falle von Aggression und Gewalt unterstützen unsere Gesundheitsrechtsanwälte Sie bei der Anzeige und dem anschließenden strafrechtlichen Verfahren.

In der Gesundheitsversorgung wird viel zusammengearbeitet, und diese Zusammenarbeit wird immer wichtiger. Für die rechtlich einwandfreie Gestaltung einer gesundheitsrechtlichen Zusammenarbeit ist die Unterstützung eines Fachanwalts für Gesundheitsrecht unerlässlich. Dies gilt für Kooperationen zwischen Gesundheitseinrichtungen, zwischen Gesundheitsanbietern und -dienstleistern sowie zwischen Gesundheitsanbietern und Patientenräten. Unsere spezialisierten Anwälte erstellen für Sie eine wasserdichte Kooperationsvereinbarung, die Konflikte so weit wie möglich vermeidet.

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Gerne besprechen wir Ihre persönliche Situation bei einem unverbindlichen Kennenlernen mit einem für Sie relevanten Spezialisten
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