Eugene Rosier
Advocaat
Thuis Partners bietet als eine der wenigen Full-Service-Anwaltskanzleien in den Niederlanden eine Spezialisierung im Steuerrecht an. Wir unterstützen sowohl Unternehmer als auch Privatpersonen bei allen steuerrechtlichen Fragen. Im Steuerrecht steht der Steuerpflichtige und/oder der Einbehaltspflichtige im Mittelpunkt. Zudem legen wir besonderen Wert auf die rechtliche Stellung von Steuerberatern und/oder Wirtschaftsprüfern. Auch diese Personen können von Streitigkeiten betroffen sein, die in Verfahren vor der Verwaltungs-, Straf- oder Zivilgerichtsbarkeit münden.
Die Steuerbehörde darf auf Grundlage des formellen Steuerrechts davon ausgehen, dass Sie Ihren gesetzlichen steuerlichen Verpflichtungen nachkommen. Normalerweise tun Sie dies durch die Einreichung von Steuererklärungen. Die Steuerbehörde ist berechtigt, dies zu überwachen: zum Beispiel durch die Durchführung von Betriebsprüfungen bei Steuerpflichtigen. Manchmal wird von der Steuerbehörde eine Betriebsprüfung zur Kontrolle eingeleitet. In diesem Fall gibt es Hinweise darauf, dass möglicherweise etwas nicht korrekt ist: anhand der eingereichten Steuererklärungen, Untersuchungen (durch Dritte), über Informationsbriefe oder andere (geheime) Informationen, die erhalten wurden.
Die Begleitung einer Steuerprüfung erfordert einen besonderen Ansatz aufgrund der detaillierten Vorschriften und der Rechtsprechung. Die Steuerbehörde kann viele Fragen stellen, aber Sie müssen nicht auf alle antworten. Eine gut vorbereitete Strategie kann während einer Betriebsprüfung viele spätere Diskussionen vermeiden. Fragen wie: Welche Informationen muss ich jetzt wirklich geben und welche nicht? Darf die Steuerbehörde einfach auf meinen Computer zugreifen? Eine gute Unterstützung durch einen Steueranwalt führt zur Minimierung von Risiken.
Der Steueranwalt oder Steuerrechtsexperte war nicht in die vorherigen Steuererklärungen oder Steuerberatungen involviert und hat keine eigenen Interessen. Er hat also eine unabhängige Position. Dadurch ist er am besten in der Lage, Ihre rechtliche Position zu beurteilen und Ihnen ehrliche und unabhängige Beratung zu geben.
Aufgrund einer Betriebsprüfung kann die Steuerbehörde Korrekturen an den eingereichten Steuererklärungen vornehmen. Dies geschieht in der Regel durch die Erhebung von Nachforderungs- oder Nachforderungsbescheiden. Die Befugnisse zur Verhängung dieser Bescheide unterliegen strengen Voraussetzungen. Die zusätzlich zu zahlende Steuer kann mit Verwaltungsstrafen und Steuerzinsen erhöht werden.
Es ist möglich, gegen ergangene Bescheide Einspruch einzulegen. Die nachfolgende Einspruchsphase ist durch zahlreiche Vorschriften und Garantien geregelt. So kann beispielsweise Einsicht in die Akten der Steuerbehörde genommen werden, was dazu führt, dass Sie und die Steuerbehörde auf einer gleichwertigeren Basis miteinander verhandeln. Dies bietet die Möglichkeit zu überprüfen, ob Streitigkeiten durch eine Einigung gelöst werden können. Zudem kann eine weitere Bewertung Ihrer Position erfolgen. Ein wichtiger Punkt hierbei ist, dass die Steuerfestsetzung und die Verwaltungsstrafen verschiedenen Prüfungsrahmen unterliegen: Ihre Position ist in diesen Streitigkeiten daher völlig anders. Ihre Bewertung ist zudem von großer Bedeutung für ein mögliches Steuerverfahren vor Gericht.
In dem Fall, dass die Einspruchsphase nicht zufriedenstellend abgeschlossen werden kann, haben Sie die Möglichkeit, gegen den Bescheid vor Gericht Berufung einzulegen. Die Durchführung dieses Verfahrens erfordert Fachkenntnis und Erfahrung. Mit einem Steueranwalt sind Sie dafür an der richtigen Stelle.
Das Finanzamt kann nach einer Prüfung oder nach erhaltenen Informationen entscheiden, dass Ihr Fall für eine strafrechtliche Verfolgung in Frage kommt. In diesem Fall sind Sie der Verdächtige, und der Fiscale Inlichtingen en Opsporingsdienst (FIOD) wird eine Untersuchung einleiten.
Wenn Sie sich in einer solchen Situation befinden, erfordert dies besondere Unterstützung durch einen Steueranwalt.
„In dieser Welt ist nichts sicher außer dem Tod und den Steuern.“