Betrugsuntersuchung

Wenn ein Unternehmen, eine Institution oder eine Behörde mit einem (mutmaßlichen) Betrug konfrontiert wird, ergeben sich zahlreiche rechtliche Fragen: Wie wird klar, was genau passiert ist? Wer müsste dies untersuchen? Wer muss eine solche Untersuchung beauftragen? Kann es strafrechtliche Risiken geben? Können arbeitsrechtliche Sanktionen verhängt werden? Gibt es steuerliche Risiken? Wie sollten die Regeln der guten Unternehmensführung (Good Governance) im Falle von Betrugsverdacht angewendet werden? Kann Geschäftsführerhaftung vorliegen? Wie kann der Schaden eingefordert werden? Sind Probleme mit Datenschutz entstanden usw.

Ein (Verdacht auf) Betrug ist oft sehr bedrohlich für den Ruf und sogar die Kontinuität des Unternehmens oder der Institution. In den letzten Jahren (meist im Hintergrund, aber wenn erwünscht auch im Vordergrund) waren wir in einer Reihe bekannter, aber auch weniger bekannter Betrugsfragen in Limburg als Berater tätig. Bei Bedarf arbeiten wir in einem multidisziplinären Team, in dem wir unser Wissen wie eine gute Untersuchungen auszusehen hat (dieses Wissen ist u.a. aufgrund der Ermittlungen zu den Ursachen in Insolvenzfällen anwesend), mit dem Wissen in den Bereichen Arbeitsrecht, Geschäftsführerhaftung, (Steuer-) Strafrecht und Datenschutzrecht verbinden. Wir arbeiten auch mit einem breiten Netzwerk von anderen Beratern, wie (forensischen) Wirtschaftsprüfern, Kommunikationsberatern, Forschungsbüros, etc.

In der Regel übernehmen wir auf Wunsch des Mandanten die Regie über den Gesamtansatz. Wir machen zunächst einen strategischen Plan für den Ansatz: Wer stellt Nachforschungen an (Anwalt, ein externes Forschungsbüro, forensischer Wirtschaftsprüfer) und in wessen Namen (Vorstand, Aufsichtsrat, Gesellschafter). Das ist sehr wichtig. Die Entscheidung kann nämlich schwerwiegende Konsequenzen für die Geheimhaltung, die Verpflichtung, den Fall bei zuständigen Behörden zu melden, oder die Frage ob die Untersuchung Teil der Buchhaltung des Unternehmens ausmacht oder nicht, haben. Wir weisen andere Berater so an, dass Sie die Forschungsergebnisse rechtlich nutzen können.

Manchmal sind rechtliche Verfahren erforderlich, um Informationen in Erfahrung zu bringen (zum Beispiel zur Beschlagnahme von Beweismitteln, eine vorläufige Zeugenuntersuchung oder ein Untersuchungsverfahren bei der Unternehmenskammer). Auch diesbezüglich verfügen wir über die notwendige Expertise.