Fachgebiet | Corporate Governance & Aufsicht

Zuhause in Governance & Aufsicht.

Good Governance bezieht sich auf die gute Führung von Unternehmen und Institutionen sowie auf die Überwachung dieser. Es regelt die Beziehungen zwischen Geschäftsführern, Aufsichtsräten und anderen Interessengruppen wie Aktionären, Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten.
Seit der Einführung des ersten Corporate-Governance-Codes in den Niederlanden im Jahr 2004 (der Tabaksblat-Code) hat sich im Bereich der Good Governance viel verändert. Governance-Codes gelten längst nicht mehr nur für börsennotierte Gesellschaften. Viele Branchen, wie zum Beispiel der Gesundheitssektor, Wohnungsbaugenossenschaften und der Kulturbereich, haben inzwischen eigene, branchenspezifische Codes. Darüber hinaus wurden zahlreiche governance-bezogene Gesetze eingeführt, wie das Gesetz zur Normierung von Topverdiensten (WNT), das Gesetz zur Führung und Aufsicht von Rechtspersonen (WBTR) und das Gesetz zur Frauenquote. ESG (Environmental, Social, Governance) und “Me-Too-Fälle” zeigen, dass eine unzureichende Governance zunehmend auch eine Bedrohung für die Kontinuität darstellen kann.

Ein Auszug aus unseren Schwerpunktbereichen innerhalb dieses Fachgebiets.

Thuis Partners (TP) unterstützt die Vorstände (RvB) und Aufsichtsräte (RvT) bei rechtlichen Fragestellungen rund um Governance. Das kann zum Beispiel die Anwendung relevanter Governance-Codes, die Erstellung von Vorstandsvorschriften oder die Bereitstellung von Texten für den Jahresbericht betreffen. Ebenso beraten wir bei der rechtlichen Ausgestaltung von Beschlüssen und beantworten Fragen zu Haftungsfragen. Häufig sind wir als „trusted advisor“ eng in Entscheidungsprozesse in Krisensituationen eingebunden.

Mit der jährlichen Organisation des „Tages des Limburgischen Aufsichtsrats“, der Plattform „Werken als Commissaris“ und unserer Zusammenarbeit mit dem „Institute for Corporate Governance and Innovation Policies“, einem wissenschaftlichen Institut der Maastricht University, leisten wir gerne einen Beitrag zum Wissen, Können und den Fähigkeiten von Aufsichtsräten in Limburg.

TP ist häufig in die Gründung von Unternehmen involviert, insbesondere bei Kooperationen (öffentlich/privat) und Joint Ventures. Dabei ist es entscheidend, dass die Governance gut eingerichtet wird, entsprechend den Wünschen und gerechtfertigten Interessen der Beteiligten. Dies betrifft etwa Stimmverhältnisse, die Befugnisse des Vorstands und Entscheidungen, die der Vorstand nur mit Zustimmung der Aktionäre oder des Aufsichtsrats treffen darf. Es kann entweder ein sogenanntes „One-Tier-Board“ (Aufsichtsräte und Vorstände in einem Organ) oder das klassische Modell des Aufsichtsrats gewählt werden. Dies führt zu einer Reihe von Satzungen, Aktionärsvereinbarungen, Vorstandsbeschlüssen und Stimmrechtsvereinbarungen.

Ein Aufsichtsrat (RvC) benötigt manchmal unabhängige Beratung von einem eigenen Anwalt, getrennt von der anwaltlichen Vertretung des Unternehmens oder der Aktionäre. Dies ist insbesondere der Fall bei schwierigen Entscheidungsprozessen wie dem Verkauf eines Unternehmens oder einer wichtigen Beteiligung, bei Krisensituationen, Konflikten zwischen Aktionären, den Arbeitsbedingungen von Vorständen oder dem Abschluss bzw. der Beendigung eines entscheidenden Vertrages. TP ist darauf spezialisiert, diese unabhängige Rolle zu übernehmen. Für den Aufsichtsrat sind wir ein vertrauenswürdiger Berater.

Im Gesundheitswesen ist die „Zorgbrede Governance“ ein wichtiger Kodex. Besonders in der Beziehung zu den Krankenversicherern ist es entscheidend, dass dieser Governance-Kodex ordnungsgemäß eingehalten wird. TP betreut zahlreiche Gesundheitsinstitutionen als Klienten und hat bereits vielfach in Bezug auf diese Kodex beraten.

Traditionell berät TP eine Vielzahl von großen und kleineren Wohnbaugenossenschaften. Wir bieten regelmäßig Beratung zur Anwendung des Governance-Kodex für Wohnbaugenossenschaften an.

TP ist der Hausanwalt mehrerer führender kultureller Einrichtungen. Daher unterstützen wir regelmäßig die RvB und RvC bei der Anwendung des Governance-Kodex für den Kulturbereich. Aufgrund unseres tiefgehenden Wissens der Kulturbranche sind wir häufig Sparringspartner bei Dilemmata und wichtigen Entscheidungen. Wir dokumentieren Entscheidungen und Beweggründe schriftlich und liefern Formulierungen für Erläuterungen im Jahresbericht.

Am 1. Juli 2021 wurde das Gesetz über die Geschäftsführung und Aufsicht von Rechtspersonen (WBTR) eingeführt. Dieses Gesetz bringt insbesondere für Stiftungen und Vereine eine Reihe wichtiger Änderungen mit sich. Unter anderem betrifft es die Strukturierung des Aufsichtsrats (RvC) und Regelungen zu Interessenkonflikten. Auch das Haftungsregime für Geschäftsführer wird geändert. TP hat bereits zahlreiche Stiftungen und Vereine bei der Umsetzung dieses Gesetzes unterstützt und wird dies in den kommenden Jahren fortsetzen.

TP arbeitet seit Jahren mit dem an der Rechtsfakultät der Maastricht University angesiedelten Forschungsinstitut Institute for Corporate Governance and Innovation Policies (ICGI) zusammen.

Im Jahr 2014 organisierte TP auf Initiative unserer Anwälte Dimitry Aertssen und Nico van der Peet ein erstes Seminar für Aufsichtsräte in der Hoofdwacht in Maastricht. Es war sofort ein Erfolg. Noch am selben Nachmittag entstand die Idee, dieses Seminar zusammen mit einigen beteiligten Partnern zu einer größeren Veranstaltung auszubauen.Seit 2015 organisiert TP gemeinsam mit Delfin Executives und unserem wissenschaftlichen Partner ICGI den Tag der Limburgischen Aufsichtsräte. An dieser Veranstaltung nehmen jährlich etwa 100-150 in Limburg aktive Aufsichtsräte teil. An einem inspirierenden Ort hören sie Keynote-Speaker, sammeln Wissen (während des Nachmittags werden auch PO-Punkte vergeben), nehmen an Diskussionen teil und treffen sich miteinander.

TP ist zusammen mit Delfin Executives und ICGI Gründer des Plattforms „Werken als Commissaris“.

„Echte Integrität bedeutet, das Richtige zu tun, auch wenn niemand wissen wird, ob du es getan hast oder nicht.“

- Oprah Winfrey

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