Fachgebiet | Gesellschafterstreitigkeiten

Zuhause in Gesellschafterstreitigkeiten

Unternehmen bedeutet Zusammenarbeit – zwischen Gesellschaftern, zwischen Gesellschaftern und der Geschäftsführung oder zwischen dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung. Wo zusammengearbeitet wird, entstehen manchmal Konflikte. Streitigkeiten in Unternehmen sind für die Beteiligten tiefgreifend und können das Fortbestehen des Unternehmens gefährden. Eine kraftvolle Unterstützung durch einen erfahrenen Anwalt, der die gemeinsam festgelegte Strategie sowohl innerhalb als auch außerhalb des Gerichtssaals durchsetzt, ist dann unverzichtbar.

Ein Auszug aus unseren Schwerpunkten in diesem Kompetenzbereich

Vorbeugen ist immer besser als heilen. Gute Vereinbarungen – sei es zu Beginn oder im Laufe der Zeit – helfen, Konflikte zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführern zu begrenzen oder zu vermeiden. Seien Sie vorsichtig mit Mustervereinbarungen: Eine nicht passende Vereinbarung vergrößert oft das Problem. Gesellschaftervereinbarungen und Geschäftsordnungen sind maßgeschneiderte Lösungen. Erarbeitet von Anwälten, die sowohl die Dynamik im Gerichtssaal als auch im Vorstand kennen.

Die Kündigung eines statutären Geschäftsführers in einer Konfliktsituation ist ein rechtliches Minenfeld. Besonders, wenn der Geschäftsführer auch noch Anteile hält. Es gelten viele Vorschriften. Häufig gibt es nur eine Chance, es richtig zu machen.

Die einzige strukturierte Lösung für einen Gesellschafterstreit ist häufig der Auskauf eines oder mehrerer Gesellschafter. Die rechtliche Ausgangsposition bestimmt in hohem Maße das Endergebnis. Es gibt eine Vielzahl an rechtlichen Mitteln, um diese Position zu optimieren: von Abmahnungen bis hin zur Einleitung eines Untersuchungsverfahrens bei der Handelskammer. Wir wissen – unter Berücksichtigung der Interessen der Parteien – fast immer eine verhandelte Lösung zu erreichen.

Bei Gesellschafterstreitigkeiten ist fundiertes Wissen und Erfahrung mit den Streitbeilegungsverfahren und Untersuchungsverfahren bei der Handelskammer unerlässlich. Da ein (drohender) Gesellschafterkonflikt in einem Verfahren enden kann, ist der Aufbau der Akte von Anfang an wichtig. Zum Beispiel: Ein Machtdemonstration des Mehrheitsgesellschafters gegenüber dem Minderheitsgesellschafter zu Beginn eines Konflikts kann sich in einem Verfahren bei der Handelskammer negativ auswirken. Mit anderen Worten: Das Wissen über den Ablauf von Untersuchungsverfahren kann entscheidend sein.

Bei Gesellschafterkonflikten kommen neben dem Auskauf auch andere Lösungen in Betracht – etwa die sogenannte Trennungslösung. Viele Unternehmen lassen sich gut aufteilen. Etwa, weil sie aus unterschiedlichen Unternehmensbereichen mit vergleichbarem Wert bestehen, aus einem operativen Geschäft und Immobilien, oder ausschließlich aus Anlageobjekten. Eine Trennungslösung kann dann eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten darstellen. Auch in Familienunternehmen ist dies häufig ein fairer und praktikabler Weg. Dabei gilt auch hier: Juristische Argumentation und Verhandlungsstrategie gehen Hand in Hand. Die Begleitung durch einen spezialisierten Anwalt kann dabei von unschätzbarem Wert sein.

‘Keine Lösung wird gefunden, wenn man in drei verschiedene Richtungen läuft.’

- Deepak Chopra

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