Robert Janssen
Partner
Das Mietrecht befasst sich mit allen Rechten und Pflichten rund um das Mieten oder Vermieten von Wohnraum, Geschäftsraum oder sonstigen Objekten. Viele mietrechtliche Vorschriften sind nahezu zwingend: Zuungunsten des Mieters darf nicht davon abgewichen werden. Es gibt jedoch auch mietrechtliche Bestimmungen, die dispositiv sind. Hier dürfen Mieter und Vermieter vom gesetzlichen System abweichen. Kurz gesagt: Die Erstellung eines guten Mietvertrags erfordert fundierte Kenntnisse der gesetzlichen (Un-)Möglichkeiten. Das Bürgerliche Gesetzbuch unterscheidet drei Mietarten: Mietvertrag über Wohnraum, Mietvertrag über Geschäftsraum und Mietvertrag über sonstige Räume.
Das Mietrecht für Wohnraum ist insbesondere zum Schutz des Mieters verfasst. Für einen Mieter ist eine gute, sichere Wohnung ein Grundbedürfnis. Zahlt der Mieter die vereinbarte Miete vollständig und pünktlich, darf er auf eine ruhige Wohnnutzung und eine zügige Behebung etwaiger Mängel in der Wohnung vertrauen.
Zum Gericht?
Zahlt ein Mieter seine Miete nicht (rechtzeitig), verursacht er Belästigungen für die Nachbarn oder nutzt er die Mietsache unrechtmäßig (zum Beispiel für den Cannabisanbau oder unerlaubte Untervermietung), kann er zur Räumung verpflichtet werden. In diesem Fall ist die Unterstützung eines spezialisierten Mietrechtsanwalts erforderlich. Eine Räumung kann nämlich nicht außergerichtlich durchgesetzt werden. Für eine Räumung oder Vertragsauflösung ist stets der Gang zum Gericht unabdingbar. Gleiches gilt, wenn ein Mieter sich weigert, an notwendigen Renovierungsarbeiten mitzuwirken.
Das Mietrecht für Gewerberäume betrifft kleine und große Gastronomiebetriebe, aber auch kleine und große Einzelhändler, wie den Bäcker um die Ecke oder große Supermarktketten. Das gesetzliche Regime enthält viele zwingende Bestimmungen, sowohl hinsichtlich der Mietdauer (5 + 5 Jahre), der Kündigungsfrist (1 Jahr), der Kündigungsgründe als auch der Mietpreisänderungen. Dies unterscheidet sich erheblich vom „normalen“ Vertragsrecht, bei dem die Parteien in der Regel frei vereinbaren können, was sie möchten. Beim Aufsetzen eines Mietvertrags für Gewerberäume oder der Behandlung eines (drohenden) Mietstreits ist es ratsam, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen.
Das Mietrecht kennt auch eine Restkategorie. Wenn eine vermietete Immobilie weder als Wohnraum noch als Geschäftsraum eingestuft werden kann, gilt das Mietregime nach Art. 7:230a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BW). Beispiele hierfür sind die Miete und Vermietung von Büroräumen, Autowerkstätten, Spielhallen und Reithallen. Das Mietregime dieser Restkategorie weicht erheblich von den beiden anderen Mietregimen ab, insbesondere in Bezug auf Laufzeiten, Mietpreise und Kündigungsmöglichkeiten. Eine korrekte Einordnung („Was wird hier eigentlich genau gemietet?“) ist daher von wesentlicher Bedeutung.
Unsere spezialisierten Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Mietrecht. Sie unterstützen Sie sowohl als Mieter als auch als Vermieter bei der Erstellung oder Prüfung von Mietverträgen und prüfen Ihre rechtlichen Möglichkeiten im Falle eines Mietstreits.