Fachgebiet | Verwaltungs- und Umweltrecht

Zu Hause im Verwaltungs- und Umweltrecht

Eine Baugenehmigung für den Neubau von Wohn- oder Geschäftshäusern. Eine Abweichung vom Bebauungsplan. Ein Widerspruch gegen den Bau einer neuen Straße. All diese Angelegenheiten fallen unter das Umweltrecht (Umwelt- und Planungsrecht). Das Umweltrecht beschäftigt sich mit der räumlichen Ordnung: Wie gestalten wir unsere physische Lebensumwelt? Die Fachanwälte für Verwaltungs- und Umweltrecht bei Thuis Partners sind in diesen Bereichen zu Hause und verfügen über Erfahrung sowohl auf Seiten von Bürgern, Unternehmen und Projektentwicklern als auch auf Seiten der Behörden.

Ein Einblick in unsere Schwerpunktbereiche innerhalb dieses Fachgebiets:

Das Umweltrecht wird durch eine Vielzahl von Gesetzen geregelt. An erster Stelle steht dabei die „Awb“ – das Allgemeine Verwaltungsrecht (Algemene wet bestuursrecht). In diesem Gesetz sind die verschiedenen verwaltungsrechtlichen Verfahren festgelegt: • Einlegung von Widersprüchen (Bezwaar) • Einreichen von Klagen bei den Verwaltungsgerichten (Beroep) • Einlegen von Rechtsmitteln beim Staatsrat (Hoger beroep) Auch die allgemeinen Grundsätze ordnungsgemäßen Verwaltungshandelns (Algemene beginselen van behoorlijk bestuur) sind in der Awb verankert.

Das Umweltrecht umfasst neben dem Allgemeinen Verwaltungsrecht (Awb) verschiedene spezielle Gesetze, wie das „Gesetz über allgemeine Bestimmungen im Umweltrecht“ (Wet algemene bepalingen omgevingsrecht) und die „Verordnung zum Umweltrecht“ (Besluit omgevingsrecht). Diese Gesetze regeln, wann eine Umweltgenehmigung (Omgevingsvergunning) erteilt werden kann. Gemeinsam mit dem Bebauungsplan bestimmen diese Vorschriften, wo und wann gebaut werden darf, welche Nutzungen erlaubt sind und welche Genehmigungen erforderlich sind. Als Bürger oder Unternehmen können Sie sich bei Thuis Partners beraten lassen, um herauszufinden, welche Bauvorhaben möglich sind. Zudem unterstützen wir Sie bei Verfahren zu Umweltgenehmigungen und Bebauungsplänen.

In Zukunft werden besondere Gesetze wie das „Gesetz über allgemeine Bestimmungen im Umweltrecht“ (Wet algemene bepalingen omgevingsrecht) und die „Verordnung zum Umweltrecht“ (Besluit omgevingsrecht) durch die neue Umgebungswet (Omgevingswet) und das Digitale Umgebungsrechtssystem (Digitaal Stelsel Omgevingswet, DSO) ersetzt. Behörden, Bürger und Unternehmen, die Fragen hierzu haben, können sich gerne an uns wenden.

Wenn verwaltungs- oder umweltrechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, kann die Behörde durchgreifen. Dabei stehen verschiedene Maßnahmen zur Verfügung: • Anordnung einer Zwangsgeldzahlung (last onder dwangsom) • Anordnung von unmittelbarem Verwaltungszwang (last onder bestuursdwang) • Widerruf einer Umweltgenehmigung (omgevingsvergunning) • Verhängung eines Bußgeldes (bestuurlijke boete) Gegen solche Durchsetzungsmaßnahmen können verwaltungsrechtliche Verfahren eingeleitet werden. Wir beraten Sie umfassend und vertreten Sie gerne bei der Erstellung von Durchsetzungsbescheiden, der Einlegung von Einwendungen sowie bei Widerspruchs- und Klageverfahren.

Behördliche Entscheidungen können Schäden verursachen – dauerhaft, wie z. B. Wertminderungen von Immobilien, oder vorübergehend, etwa durch eingeschränkte Erreichbarkeit von Geschäften oder Tankstellen wegen Straßenarbeiten.
Die Behörde kann für solche Schäden haftbar gemacht werden. Für die Antragstellung und Bearbeitung von Planschaden- und Schadenersatzansprüchen ist spezialisiertes juristisches Fachwissen erforderlich. Dieses Know-how und die Erfahrung bringen wir mit.

Informationsfreiheitsgesetz (Wob)

Die Behörde ist verpflichtet, bei der Erfüllung ihrer Aufgaben transparent zu sein. Das Wob regelt, welche behördlichen Informationen veröffentlicht werden müssen – sowohl von Amts wegen als auch auf Antrag.
Unsere Verwaltungsrechtler beraten Sie umfassend bei der Einreichung von Wob-Anfragen und deren Bearbeitung. Auch wenn Ihr Unternehmen mit einem Wob-Antrag konfrontiert wird, unterstützen wir Sie bei der Stellungnahme und vertreten Sie bei Bedarf gerichtlich.
Das Wob wird am 1. Mai 2022 durch das Gesetz zur offenen Regierung (Wet open overheid, Woo) ersetzt. Bei Fragen zu diesen Änderungen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

„Ein entwickeltes Land ermöglicht all seinen Bürgern ein freies und gesundes Leben in einer sicheren Umgebung.“

- Kofi Annan, ghanaischer Diplomat und 7. Generalsekretär der Vereinten Nationen (1938–2018)

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