Fachgebiet | Baurecht

Zu Hause im Baurecht.

Das Baurecht umfasst alle Rechtsvorschriften, die die Planung und Sicherstellung von Bauprojekten regeln. Charakteristisch für das Baurecht ist, dass alle beteiligten Parteien im Bauprozess jeweils eigene, spezifische Rollen innehaben. So übernimmt ein Architekt oder beratender Ingenieur eine andere Funktion als ein Auftraggeber oder Bauunternehmer. Diese Parteien arbeiten jedoch häufig eng zusammen. Dafür existieren verschiedene Kooperationsverträge, wie beispielsweise der Bau-Team-Vertrag (Bouwteamovereenkomst) oder Koordinationsvereinbarungen (Coördinatie-overeenkomst). Maßgeschneiderte Lösungen sind die Regel im Baurecht. Die Einschaltung eines auf Baurecht spezialisierten Anwalts ist daher meist von großem Mehrwert.

Ein Einblick in unsere Schwerpunktbereiche innerhalb dieses Fachgebiets:

Der geistige Vater eines Gebäudes oder Komplexes ist meist der Architekt. Ein Architekt wird in der Regel von einem Auftraggeber beauftragt, der zahlreiche Anforderungen, aber auch ein begrenztes Budget hat. Es ist die Aufgabe des Architekten, innerhalb dieses vorgegebenen Rahmens einen Entwurf zu erstellen.
Oft endet seine Aufgabe damit jedoch nicht: Der Architekt wird häufig auch bei der Beantragung der Baugenehmigung (Omgevingsvergunning) und bei der (ästhetischen) Begleitung der Bauausführung eingebunden.
Der Architekt spielt somit eine wesentliche Rolle im Bauprozess. Daher müssen seine Aufgaben, Befugnisse und Verantwortlichkeiten klar geregelt sein. Hierfür stützt sich ein Architekt meist auf die „De Nieuwe Regeling“ (DNR): die von der BNA (Bund Nederlandse Architecten) mitentwickelten allgemeinen Vertragsbedingungen.
Von diesen Bedingungen kann jedoch abgewichen werden, was auch üblich ist.

Da ein Architekt nicht über alle Fachkenntnisse verfügt, ist ergänzende Beratung durch Experten unerlässlich. Dazu zählen beispielsweise der Statiker, der Elektro- und Sanitärberater sowie der Umweltexperte. Manchmal beauftragt der Auftraggeber diese Berater direkt, in anderen Fällen sind sie dem Architekten oder dem Bauunternehmen untergeordnet. Es ist wichtig, zu Beginn jedes Bauprojekts die Projektorganisation sorgfältig zu planen: Wer übernimmt welche Aufgaben und Verantwortlichkeiten? Wer muss wann Leistungen erbringen? Wer überwacht den Zeitplan? Diese Vereinbarungen werden in einem oder mehreren Kooperationsverträgen festgehalten. Da jedes Projekt einzigartig ist und individuell verläuft, kann kein Standardvertrag einfach verwendet werden.

Der Auftraggeber schließt mit dem Bauunternehmer einen Werkvertrag (aannemingsovereenkomst) ab. Darin ist festgelegt, was der Bauunternehmer zu realisieren hat, zu welchem Preis und innerhalb welcher Frist. Bei größeren Bauprojekten wird häufig die „UAV 2012“ (Uniforme Administratieve Voorwaarden für die Ausführung von Bauarbeiten) zur Anwendung gebracht. Diese enthält Regeln zu Bauzeitverlängerungen, zur Art der Abnahme und zur Haftung nach der Abnahme.

Ein gutes Bauvertrag bedeutet leider nicht, dass während oder nach der Bauphase nichts schiefgehen kann. Beispielsweise kann es durch unvorhergesehene Umstände zu Verzögerungen im Zeitplan kommen oder unerwartete Baumängel auftreten.
Bei Baukonflikten ist die Unterstützung durch einen spezialisierten Anwalt eigentlich unverzichtbar. Die meisten Bauverträge benennen den Schiedsgerichtshof für das Bauwesen (Raad van Arbitrage voor de Bouw, RvA) als Streitbeilegungsinstanz. Die RvA ist eine bekannte Institution im Baurecht, aber für Laien oft unbekanntes Terrain.
Die spezialisierten Anwälte von Thuis Partners sind in allen Facetten des Baurechts zu Hause. Sie können diese für die Erstellung und Prüfung von baurelevanten Verträgen sowie für fachkundige Unterstützung bei Baukonflikten beauftragen.

„Weniger ist nur dort besser, wo mehr nicht gut ist.“

- Frank Lloyd Wright, amerikanischer Architekt (1867–1959)

Unverbindliches Kennenlernen?

Gerne besprechen wir Ihre persönliche Situation bei einem unverbindlichen Kennenlernen mit einem für Sie relevanten Spezialisten
Einer unserer Berater wird sich spätestens innerhalb eines Werktages mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren