Nico van der Peet
Partner
Die Rechtsgebiete Unternehmensrecht und Gesellschaftsrecht befassen sich mit Unternehmen und ihren Unternehmern. Als Anwaltskanzlei im Bereich Unternehmensrecht begleiten wir unsere Mandanten aus juristischer Perspektive durch den Lebenszyklus des Unternehmertums. Vom Start über das Wachstum bis hin zur Übertragung. Lokal. Regional. National. International. Groß und klein. Von der GmbH bis zum multinationalen Unternehmen. Mit unserem umfassenden rechtlichen Wissen und unserer Erfahrung unterstützen wir Unternehmen dabei, die vielen Herausforderungen zu meistern, die in den verschiedenen Phasen ihres Bestehens auftreten. Egal, ob es um die Gründung eines Unternehmens, den Abschluss von Handelsverträgen, die Regelung von Gesellschafterbeziehungen, Fusionen und Übernahmen oder rechtliche Streitigkeiten geht – wir stehen unseren Mandanten zur Seite und sorgen für eine solide rechtliche Grundlage für Wachstum und Erfolg.
Als Unternehmer wissen Sie: Unternehmertum bedeutet, Risiken einzugehen. Die Kunst besteht darin, diese Risiken zu steuern. Wir verstehen das: Unsere Beratung zielt auf Risikomanagement und die Optimierung der Rendite ab. Für uns ist dies der Kern des Unternehmensrechts.
Häufig beginnt unsere Rolle als Anwalt für Unternehmensrecht bei der Wahl der Rechtsform und der rechtlichen Strukturierung eines neuen Unternehmens (Governance). Wir überprüfen, ob Ihr Unternehmen alle relevanten Gesetze und Vorschriften einhält (Compliance) und begleiten Sie bei der Erfüllung von gesellschaftsrechtlichen sowie administrativ-rechtlichen Verpflichtungen (Corporate Housekeeping).
„Jeder Unternehmer hat eine gewisse Risikobereitschaft. Ohne Risiko kein Ertrag.“