Robert Janssen
Partner
Das Immobilienrecht umfasst alle Vorschriften, die sich auf unbewegliches Vermögen beziehen. Dazu gehören die rechtlichen Aspekte bei der Projektentwicklung, dem Kauf und Verkauf von Wohn- oder Geschäftsimmobilien, Dienstbarkeiten, Erbbaurecht, Baurecht sowie das Hypothekenrecht.
Auch Nachbarrecht, Miet- und Pachtverträge von Wohn- und Gewerberäumen sowie Immobilienverträge von Pflegeeinrichtungen fallen in den Bereich des Immobilienrechts.
Das Immobilienrecht ist durch zahlreiche verschiedene Regelungen und Gesetze geprägt. Immobilienangelegenheiten sind oft komplex, da viele Beteiligte involviert sind. Dazu zählen Projektentwickler, Anwohner, Architekten, Bauingenieure, Installateure, beratende Ingenieure, Bauunternehmen, Verwalter, Behörden, Pflegeeinrichtungen und Wohnungsbaugesellschaften – alle mit ihren eigenen Interessen.
Das Baurecht ist ein breit gefächertes Rechtsgebiet, in dem viele juristische Fragestellungen auftreten können. Bei der Realisierung von Immobilien stellen sich häufig folgende Fragen:
• Wie genau sind die Aufgaben und Pflichten des Bauunternehmers geregelt?
• Wann haftet der Bauunternehmer für Schäden?
• Hat der Bauunternehmer Anspruch auf eine Vergütung für Mehrleistungen?
• Wann liegt ein versteckter oder erheblicher Mangel vor?
• Kann der Bauunternehmer sein Zurückbehaltungsrecht (Retentionsrecht) geltend machen?
• Welches Gericht ist für eventuelle Streitigkeiten zuständig?
Bei der Entwicklung von Immobilien muss stets auf die Nachbarn Rücksicht genommen werden. Dabei können zahlreiche Fragen auftreten:
• Wann liegt unrechtmäßige Beeinträchtigung (unzumutbare Belästigung) vor?
• Muss der Nachbar sich an den Kosten für einen Zaun auf der Grundstücksgrenze beteiligen?
• Wie weit dürfen Bäume oder Sträucher von der Grundstücksgrenze entfernt gepflanzt werden?
• Was passiert, wenn durch eine Änderung der Wasserableitung Schäden entstehen?
Das Eigentumsrecht steht im Mittelpunkt des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BW). Grundsätzlich darf man mit seinem Eigentum machen, was man will. Im Gesetz sind jedoch auch verschiedene „beschränkte dingliche Rechte“ geregelt, die das Eigentumsrecht einschränken können. Ein Beispiel hierfür ist das Wegerecht (Dienstbarkeit), bei dem der eine Eigentümer das Recht hat, über das Grundstück des Nachbarn zu gehen. Beschränkte dingliche Rechte entstehen entweder durch Ersitzung (Verjährung) oder durch notarielle Beurkundung.
Wenn ein Käufer nach der notariellen Übergabe einer Immobilie einen erheblichen Mangel am Kaufobjekt entdeckt, entsteht schnell Streit. War dem Verkäufer der Mangel bekannt oder hätte er davon wissen müssen? Hat er geschwiegen, obwohl er hätte informieren müssen? Oder hätte der Käufer das Objekt vor dem Kauf gründlicher prüfen müssen? Die Kosten für die Behebung des Mangels sind oft hoch, und es stellt sich die Frage, ob der Verkäufer dem Käufer Schadensersatz leisten muss. Liegt hier ein Fall von „Nichtkonformität“ (Non-Conformität) vor?
Das Mietrecht befasst sich mit den Rechten und Pflichten sowohl von Mietern als auch von Vermietern.
• Welche Rechte und Pflichten haben Sie als Mieter und welche als Vermieter?
• Wie kann ein Mietvertrag gekündigt werden?
• Wann und in welcher Höhe kann die Miete erhöht werden?
Diese Fragen treten häufig im Immobilienrecht auf. Die Immobilienrechtsexperten von Thuis Partners unterstützen Sie gerne bei der Beantwortung Ihrer mietrechtlichen Fragestellungen.
Unsere Immobilienrechtsexperten arbeiten eng mit den im Hause Thuis Partners tätigen Rechtsanwälten zusammen, die auf Finanzierung und Sicherheiten spezialisiert sind. Dies gilt insbesondere bei der (Finanzierung von) komplexen Immobilientransaktionen oder der Revitalisierung von Immobilien. Darüber hinaus befasst sich dieses Team mit Sale-and-Leaseback-Konstruktionen sowie der Refinanzierung von Immobilienportfolios. Der Fokus liegt stets darauf, Probleme zu lösen und den Abschluss erfolgreich zu gestalten. Die kommerziellen und strategischen Interessen des Kunden – sei es Investor, Projektentwickler oder Fonds – stehen dabei immer an erster Stelle.
„Die Top 10 der To-Dos beim Kauf oder Verkauf von Immobilien: Rufen Sie uns an – wir kümmern uns um die anderen neun.“