Fachgebiet | Arbeitsrecht & Reorganisationen

Zu Hause im Arbeitsrecht & Reorganisationen

Das Arbeitsrecht regelt das rechtliche Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Jedes Unternehmen mit Personal hat damit zu tun. Wenn Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer mit einer arbeitsrechtlichen Fragestellung konfrontiert sind, können Sie sich an unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht wenden. Diese verfügen über umfangreiches und spezialisiertes Wissen sowie Erfahrung im Bereich des Arbeitsrechts.
• Individuelles und kollektives Kündigungsrecht
• Fristlose Kündigung
• Reorganisationen
• Arbeitskonflikte
• Tarifvertragsrecht
• Arbeitsbedingungen
• Wettbewerbsverbote
• Arbeitsvertragsrecht
• Mitbestimmung
• Der erkrankte Arbeitnehmer
• Rechte der Arbeitnehmer bei Betriebsübergang infolge einer Übernahme

Eine Auswahl unserer Schwerpunktbereiche innerhalb dieses Fachgebiets

Der Arbeitsvertrag bildet die rechtliche Grundlage der Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Diese Beziehung beginnt mit der klaren und verbindlichen Festlegung der Vereinbarungen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Im Arbeitsvertrag treffen die Parteien Vereinbarungen über Arbeitsbedingungen sowie besondere Klauseln wie eine Probezeitklausel, Wettbewerbs- und Beziehungsklauseln, ein Nebentätigkeitsverbot und eine Vertragsstrafe. Für die rechtlich wirksame Vereinbarung dieser Klauseln gelten spezielle gesetzliche Vorschriften und Bedingungen. Zudem ist ein anwendbarer Tarifvertrag (teilweise) maßgeblich für den Inhalt des Arbeitsvertrags.

Ein wichtiger Teil des Arbeitsrechts betrifft die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Eine Kündigung kann auf verschiedene Weise erfolgen. Zum Beispiel im gegenseitigen Einvernehmen, wobei die Vereinbarungen in einem Aufhebungsvertrag festgehalten werden. Oder durch ein formelles Kündigungsverfahren.
Für eine Kündigung ist stets ein sachlicher Grund erforderlich. Die Kündigungsgründe sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Je nach Kündigungsgrund kann ein Antrag auf Zustimmung zur Kündigung bei der Agentur für Arbeit (UWV) gestellt oder ein Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses beim Arbeitsgericht eingereicht werden.
Die gravierendste Form der Kündigung ist die fristlose Kündigung. Dabei ist besondere Sorgfalt geboten. Für die Kündigung eines statutären Geschäftsführers gelten wiederum eigene, spezifische Regeln. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Sie bezüglich des einzuschlagenden Kündigungswegs sowie der möglichen finanziellen Folgen und (gesetzlichen) Abfindungen beraten.

Der Wunsch oder die Notwendigkeit einer Reorganisation kann einen sachlichen Grund für eine Kündigung darstellen. Eine Reorganisation umfasst viele Aspekte, wie zum Beispiel die Erstellung eines Reorganisationsplans und eines Sozialplans, Budgetierung, Aufstellung von Prognosen, verschiedene Beratungs- und Meldeverfahren (Betriebsrat/Gewerkschaften/UWV) sowie die Durchführung von Kündigungsverfahren.
Für Kündigungen im Rahmen einer Reorganisation gelten spezielle Regeln, die die Rechte der Arbeitnehmer berücksichtigen. Zum Beispiel bezüglich der Kündigungsreihenfolge (soziale Auswahl) und der Zahlung von Abfindungen. Eine Reorganisation erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und gut abgewogene Entscheidungen. Eine gute (und rechtzeitige) Begleitung ist daher unerlässlich.

Das Arbeitsrecht unterliegt ständigen Veränderungen. Unsere Arbeitsrechtsspezialisten sind stets über die neuesten Entwicklungen informiert, sodass Sie eine stets aktuelle arbeitsrechtliche Beratung erhalten.

„Ich wünsche dir viele Mitarbeiter.“

- – Jüdisches/Arabisches Sprichwort

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